Der Forfaitierungsvertrag (Verpflichtungsgeschäft) wird durch die jeweiligen Übertragungshandlungen (Verfügungsgeschäft) erfüllt:
Leistung
- Wechsel
- Wertpapierübergabe, mit Indossament, an den Forfaiteur
- Buchforderungen und Leasingraten
- Zession (Abtretung) der zu forfaitierenden Forderung an den Forfaiteur
Gegenleistung
- Zahlung des Forderungskaufpreises an den Forfaitist
- Tilgung Zug-um-Zug (Barkauf)
Normalerweise ist der Forfaitierungsvertrag als Transaktionsgeschäft nicht kündbar.
Weiterführende Informationen
- Rechtsnatur
- Indikation
- Option
- Forfaitierungseinigung
- Zession | zession.ch