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Forfaitierung

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Primär- / Sekundärmarkt

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Je nach den am Forfaitierungsvertrag beteiligten Parteien wird der „regresslose Handel“ in einen Primär- und einen Sekundärmarkt eingeteilt. Die Unterschiede bestehen in folgenden Elementen:

Primärmarkt

  • Forderungen, die zwischen dem Exporteur (Lieferant, Forfaitist, Primärforfaitist) und dem ersten Forderungskäufer (Forfaiteur, auch: Primärforfaiteur)
  • Schriftlicher Forderungskaufvertrag zwischen Exporteur und Forderungskäufer als Rechtsgrundausweis

Sekundärmarkt

  • Forderungen, die ohne Mitwirkung des Exporteurs (Lieferant) weiterverkauft werden, von einem von einem Primärforfaiteuren an einen Sekundärforfaiteur
  • Vertragsschluss mündlich, unter in der Regel schriftlicher Bestätigung

Es gibt Forfaiteure, die nur am Primärmarkt auftreten, und solche, die an beiden Märkten tätig sind und aktive Portfolios unterhalten.

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