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Forfaitierung

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Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zessionskredit

=   durch Globalzession der Debitorenguthaben gesicherter Kredit

Diskontkredit

= Kredit, bei dem die Bank dem Kreditnehmer einen Betrag auszahlt, gegen Abtretung einer später fällig werdenden Forderung oder aus einem akzeptierten Wechsel in entsprechendem Quantitativ, unter Abzug des Zwischenzinses (Diskont)

Factoring

= Kauf fälliger (Debitoren-)Forderungen oder Darlehen mit (Debitoren-)Zession gegen Bevorschussung meist von rund 80 % der Forderungssumme

Gemeinsamkeiten der Forfaitierung mit dem Factoring

  • Kauf noch nicht fälliger Forderungen
  • Übernahme Delkredererisiko (bei echtem Factoring)

Unterschiede von Forfaitierung und Factoring

  • Übernahme von (verbriefter) Buchforderungen und von Wechselforderungen (Factoring: Übernahme nur einfacher und nicht wertpapiermässig verbriefter Forderungen)
  • Langfristige Forderungen, d.h. 6 Monate bis 5 Jahre (Factoring: nur kurzfristige Forderungen)
  • Nur bestehende, noch nicht fällige Forderungen (Factoring: auch zukünftige Forderungen)
  • Reiner Forderungskauf (Factoring: Dauerschuldverhältnis)
  • Anwendung der Forfaitierung in der Praxis: Finanzierung grenzüberschreitender Grossprojekte mit hohen Forderungssummen

Inkassoauftrag

= Auftrag des (Debitoren-)Gläubigers an ein Inkassoinstitut, beim (Debitoren-)Schuldner seine (Debitoren-)Forderung einzutreiben

Kreditversicherung

= Versicherung des Debitorenausfallrisikos

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